Dienstleistungen

Beglaubigte Übersetzungen (auch nach ISO-Norm) durch gerichtlich allgemein beeidigte, ermächtigte oder staatlich anerkannte Übersetzer von
- Urkunden
- Dokumenten
- Zeugnissen
- Verträgen
- Vollmachten
- Urteilen u.ä.
Die durch einen staatlich geprüften oder allgemein beeidigten Übersetzer erfolgte Beglaubigung bestätigt offiziell, dass der Text richtig und vollständig übersetzt wurde. Eine Beglaubigung wird z.B. benötigt, wenn Dokumente für behördliche Vorgänge verwendet werden sollen.
Wir übernehmen gerne das Korrekturlesen bereits vorhandener Übersetzungen für sie.
Dies beinhaltet:
- Vergleich der Übersetzung mit dem Ausgangstext auf Vollständigkeit
- Überprüfung hinsichtlich Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung, Formatierung und konsistent verwendeter Terminologie
Für die von Ihnen zugesandten Unterlagen garantieren wir Ihnen absolute Diskretion.
Wir stellen Ihnen professionelle, flexible, gerichtlich allgemein beeidigte Dolmetscher nach Ihrer Sprachwahl zur Verfügung.
Unser Büro bietet Ihnen mit unseren erfahrenen muttersprachlichen Dolmetschern sowohl Konsekutiv- als auch Simultandolmetschen an.